Platzordnung der Hundeschule - Die mit dem Wolf (Stand Juli 2025)

Liebe Hundefreunde,

damit das Training für alle angenehm und sicher verläuft, bitten wir euch, die folgenden Verhaltensregeln zu beachten. Sie sollen Missverständnisse vermeiden und den Umgang miteinander erleichtern.

Diese Platzordnung gilt auf dem Gelände am Groß-Berliner Damm, 12487 Berlin, sowie auf der Zufahrtsstraße. Eingeschlossen ist auch die direkte Umgebung des Geländes, sofern sie zum Zweck der Hundeausbildung genutzt wird. Alle Gäste des Geländes sind verpflichtet, diese Platzordnung einzuhalten. Bei Verstößen kann im schlimmsten Fall ein Platzverweis ausgesprochen werden.

  1. Auf der Zufahrt zum Gelände (Privatstraße) ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

  2. Den Anweisungen des Teams, das zum jeweiligen Zeitpunkt für den Betrieb verantwortlich ist, ist unbedingt Folge zu leisten.

  3. Dein Hund muss immer unter Kontrolle sein, damit es möglichst nicht zu Belästigungen, Personen- oder Sachschäden kommt.

  4. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hundeschule - Die mit dem Wolf von Jennifer Bozzo haftet nicht für materielle oder immaterielle Schäden, die durch den Aufenthalt, die Teilnahme an Veranstaltungen oder die Nutzung der Einrichtungen entstehen. Es ist daher ratsam, eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu besitzen.

  5. Minderjährige dürfen das Gelände nur in Begleitung eines Elternteils oder einer bevollmächtigten Aufsichtsperson betreten. Eltern haften für ihre Kinder.

  6. Das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung ist Pflicht. Auf Verlangen solltest du diese dem Team vorzeigen können. Im Schadensfall sind alle Anwesenden verpflichtet, sofort Erste Hilfe zu leisten. Bei Versicherungsfällen ist umgehend der Austausch aktueller Adressen erforderlich.

  7. Verunreinigungen und Beschädigungen an Anlagen und Geräten sind vom Verursacher zu beheben. Halter haften für ihre Hunde. Wird ein Schaden nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, behält sich die Hundeschule vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

  8. Jeder Hund, der das Gelände betritt, muss gegen Tollwut geimpft sein und eine entsprechende Bescheinigung vorweisen können. Hunde, die an ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen das Gelände nicht betreten.

  9. Gefährliche Hunde müssen einen beißsicheren Maulkorb tragen. Als gefährlich gelten (unabhängig von Rasse und Größe):

  • Hunde, die Menschen bedrohend anspringen oder bereits gebissen haben.

  • Hunde, die Wild, Vieh, Katzen oder andere Hunde gehetzt oder gerissen haben.

  • Hunde, die sich gegenüber Menschen oder Tieren bissig verhalten.

  • Hunde, die vom Halter auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinaus trainiert wurden, sind unerwünscht.

10.  Alle Geräte, Hindernisse und Parcours auf dem Gelände dürfen nur für Hunde genutzt werden und nur unter Aufsicht sowie Anleitung der Hundetrainer*innen.

11. Das Füttern von anderen Hunden auf dem Gelände ist verboten.

12. Während einer Hundeschulgruppe im Freilaufbereich sind Spielzeuge oder ähnliche Ressourcen unerwünscht.

13. In der direkten Umgebung des Geländes und im Wartebereich ist der Hund anzuleinen. An Veranstaltungstagen gilt der Leinenzwang auf dem gesamten Gelände. Das Ableinen des Hundes auf dem Platz ist nur in den dafür vorgesehenen Trainings- und Freilaufzeiten mit Zustimmung der zuständigen Ausbilder*innen erlaubt.

14. Hündinnen sind während der gesamten Läufigkeit vom Hundeschulgelände fernzuhalten; Ausnahmen hiervon sind im Voraus telefonisch mit der Trainerin abzusprechen.

15. Auf dem Hundeschulgelände werden die folgenden Starkzwangmittel (Stachel-, Zug-, Elektrohalsbänder o. Ä.) nicht geduldet, ebenso wenig wie unfaire Behandlung des Hundes. Beides führt zum Platzverweis!

Ich wünsche euch und euren Vierbeinern erfolgreiche, gesellige und erholsame Stunden auf dem Gelände der Hundeschule - Die mit dem Wolf von Jennifer Bozzo.